… fand ja gestern Turnus- und Pflichtgemäß statt. Dabei wurden die Geschäftsergebnisse des Vereins und der Fussball-GmbH veröffentlich.
Um bei den Spekulationen im FR-Blog ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, will ich meine Diplomarbeit mal kurz links liegen lassen und mal ein paar Informationen zusammengetragen.
Vorweg: Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Juli eines Jahres und endet am darauf folgenden 30. Juni. Das ist in der Vereinssatzung, § 5 nachzulesen. Das das Geschäftsjahr der GmbH abweicht, macht wenig Sinn. Denn der Verband der DFL beginnt seine “Saison” ebenfalls am 1. Juli und endet diese am 30. Juni (§ 14, Abs. 4 DFL-Satzung – PDF). Der §8, Abs. 2 der Satzung ist die jüngst viel zitierte “50+1-Regel”. Das heisst, der Verein muss an einer als Kapitalgesellschaft ausgegliederten Lizenzspielerabteilung mindestens 50% plus 1 Stimme Anteile besitzen. Warum das wichtig ist, erkläre ich gleich. Zudem hat die Fußball-GmbH den Geschäftsbetrieb erst zum Januar dieses Jahres aufgenommen, deshalb ist teilweise von einem “Rumpfjahr” die Rede.
Wie das Geschäftsjahr der Fußball-GmbH läuft, weiß ich aber nicht genau. Im Sinne der einheitliche Steuer- und Handelsbilanz sind alle Geschäftsjahre vom 1. Januar bis 31. Dezember terminiert. Alles andere sind Ausnahmen, bedeuten aber doppelten Arbeitsaufwand: Es muss eine Bilanz für das Finanzamt (der immer das Kalenderjahr abrechnet) und eine Bilanz für die Gesellschafter erstellt werden. Ein Geschäftsjahr über den Kalenderjahreszeitraum würde jedoch in weniger als einem Monat enden. Und die Kosten- und Erlöse für den Monat Dezember mit nur einem Heimspiel dürften relativ überschaubar ausfallen. Daher wäre eine nicht-verpflichtende Prognose in diesem Fall eventuell sinnvoller gewesen – es sei denn die auf der Jahreshauptversammlung vergestellten Zahlen fallen unter die Kategorie “Bilanzschönrechnung”. Denn bis 30.6. waren die wenigsten neuen (Spieler-)Verträge schon ausgehandelt und abgeschlossen – gleiches gilt aber auch für einige Sponsorenverträge. Die Kapitalgesellschaften von Borussia Dortmund und VfL Wolfsburg haben ihr Geschäftsjahr jedoch von 1.7. bis 30.6. gelegt (deren Bilanzen sind bereits einsehbar im elektronischen Handelsregister).
Zu den Fakten. Wie die Rundschau ja schon gestern am Montag berichtete, hat der e.V. knapp 400 TEUR Gewinn, die GmbH knapp 700 TEUR Verlust erwirtschaftet. Der Umsatz des Vereins lag bei rund 8 Mio EUR und damit um 144% höher, als im Vorjahr vorigen Geschäftsjahr. Auf der Webseite des FSV habe ich heute die genauen Zahlen gelesen.
Kurz angemerkt: wenn der Umsatz “eine Steigerung um 144%” erfährt (wörtliches Zitat), heißt das nicht, dass der Umsatz 1,5-mal so hoch ist wie im Vorjahr. Nein. Es bedeutet, dass zum Umsatz des Vorjahres das 1,5-fache hinzukommt. Der FSV e.V. hat also 244% vom Vorjahresumsatz erwirtschaftet. Das heisst, der Umsatz hat sich mehr als verdoppelt!
Und hier nun in Kürze die Zahlen, die der FSV auf der Webseite veröffentlicht hat:
Die Rendite habe ich selbst ausgerechnet. 5% sind da meiner Meinung nach das, was man im Groben bei Bilanzpressekonferenzen eines nicht-börsennotierten Unternehmens als wirtschaftlich gesund beschreiben würde – dass es sich hierbei um einen Verein (e.V. nach §21 ff. BGB) handelt, ist mal vollkommen dahin gestellt.
Nach einer Dreisatzrechnung des aktuellen Umsatzes (8 Mio geteilt durch 244 mal 100) erfahren wir, dass der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr also 3.281.124,13 EUR betragen haben muss. Wer die Zahlen vom letzten Jahr noch zur Hand hat und verifizieren kann, dem danke ich im Voraus. Ich finde es gerade nicht.
Interessant ist durchaus, dass der Verein an sich solch eine Umsatzsteigerung erfahren und dann noch diesen Gewinn einfahren konnte, obwohl der Lizenzsport im Januar in die GmbH ausgegliedert wurde und damit auch für die Hälfte des Geschäftsjahres eigentlich nicht mehr in die Bilanz des Vereins einfliessen dürfte.
Ausserdem stelle ich mir die Frage, welchen Teil der Gewinn- und Verlustrechnung wir bei der GmbH zu hören bekommen haben. Profis wissen, was ich meine: wird da vom EBIT, EBITA oder EBIDTA geredet, oder ist hier ledigliche die buchhalterisch viel zu banale Rede vom Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung?
Weiterhin: Hat der FSV Frankfurt e.V. 100% der Gesellschaftsanteile an der FSV Frankfurt Fußball GmbH, so ist die Milchmädchenrechnung i.O., dass die 700 TEUR Verlust der GmbH mit den 400 TEUR Gewinn des e.V. “verrechnet” werden. Tritt aber ein anderer Gesellschafter mit auf (ich habe die Berichterstattung hierzu nicht mehr im Sinn), legt der Gesellschaftsvertrag fest, wie Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern (der GmbH) aufzuteilen sind. Es ist möglich, dass eine “Pro-Kopf-Aufteilung” vereinbart wird, oder aber dass die G und V nach Gesellschaftereinlagen bzw. -anteilen verteilt werden. Man Ich weiss es nicht.
Fakt ist, dass die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- EUR in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, dass das Kapital um 2.475.000,- EUR erhöht wird (Eintragung im Handelsregister am 13.10.2009, bekannt gemacht am 19.10.2009). Das Stammkapital betrug dann insgesamt 2,5 Mio EUR. Die 700 TEUR Verlust werden als Verlustvortrag auf die nächste Bilanzperiode geschoben, es sei denn, in der Gesellschafterversammlung wird beschlossen die Verluste sofort (durch Nachzahlung) auszugleichen.
Wie die Bilanz der Fußball-GmbH aussieht, kann man sich demnächst beim elektronischen Handelsregister angucken – sofern man die 1,50 EUR für die Bilanz bezahlen möchte. Die FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH ist im Handelsregister Frankfurt am Main bei der Abteilung für Kapitalgesellschaften (HRB) unter der Registernummer 84695 eingetragen. Aber vorsicht: die Bilanzen der Firma, für die ich arbeite, tauchen etwa 10 bis 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres im elektronischen Handelsregister zum Abruf auf. Kann daran liegen, dass die Dokumente erst so spät eingereicht werden.
Traurig finde ich allerdings, dass trotz der laut kicker knapp 1.000 Mitglieder nur 171 bei der Jahreshauptversammlung dabei waren. Wenn der FSV schon dabeisein! als sein Motto/Slogan/whatever auserkoren hat, dann sollte das doch auch für die Hauptversammlung gelten!
Ähnliche Beiträge:
- Wichtige Nebensätze
Fußball-Zweitligist FSV Frankfurt hat im laufenden Lizenzierungsverfahren der 2. Fußball-Bundesliga für die Spielzeit 2010/2011 die Lizenz von der Deutschen Fußball...

